Smartes Spielzeug oder ungebetener Gast

Smartes Spielzeug oder ungebetener Gast

 

Weihnachten ist vorbei und unter dem einen oder anderen Weihnachtsbaum lagen bei vielen Familien auch smarte Geräte oder smartes Spielzeug. 

Aber was genau macht denn eigentlich smarte Geräte aus?

Als „smart“ werden Gegenstände bezeichnet, welche die Fähigkeit haben mit dem Internet oder anderen Gegenständen zu kommunizieren. Das können Haushaltsgeräte wie Kühlschränke oder Kaffeemaschinen sein, die Bestellungen auslösen oder der Saugroboter, der sich Anweisungen oder Updates der internen Software herunterlädt oder Daten zur Produktverbesserung an die Server der Hersteller übermittelt. Häufig findet sich aber auch Spielzeug unter den Geräten, die unsere Kinder im Kinderzimmer nutzen, welche sich über Apps steuern lassen. Eine weitere Gruppe an smarten Geräten bilden die smarten Speaker oder Geräte, die auf unsere Sprache reagieren und uns die Wünsche quasi von den Lippen ablesen. Nicht zu vergessen sind die vielen smarten Uhren, die Vitalfunktionen aufzeichnen und auswerten.

Was macht smarte Geräte und smartes Spielzeug denn eigentlich so gefährlich? 

Smarte Geräte sind praktische Alltagshelfer und sie vereinfachen viele komplizierte Dinge. Sie können auf Fragen antworten und Jung und Alt unterhalten. Bei all den praktischen Funktionen vergisst man sehr häufig, dass diese Geräte ständig Daten aufzeichnen, speichern und an die Hersteller übermitteln. Diese Daten können direkt oder indirekt dazu verwendet werden, die Interessen und Beweggründe der Nutzer zu ermitteln. Je mehrt Daten über einen Nutzer bekannt sind, desto höher ist sein Wert für das Unternehmen, das sie erhebt aber auch für Dritte, die eine Vielzahl an Informationen zu Nutzerprofilen zusammenführt. Je mehr Informationen über einen Nutzer bekannt sind um so einfacher kann er in anderen Situationen wiedererkannt werden. Vielmals sind es nicht die direkten Informationen, die zum Teil verschlüsselt übertragen werden. Es sind vor allem die indirekten Daten (sogenannte Metadaten), die Nutzer eindeutig identifizierbar machen.

Video- oder Tonaufnahmen die heimlich angefertigt werden, also für den Nutzer nicht erkennbar ist, dass Aufnahmen angefertigt werden, sind in Deutschland verboten. Wenn die Kamera oder das Mikrofon versteckt bzw. im Inneren eines Gegenstands verborgen sind, handelt es sich nach §90 des Telekommunikationsgesetzes um eine verbotene Sendeanlage. Ganz besonders kritisch wird es, wenn sie im Kinderzimmer aktiv sind. 

Wie kann man feststellen, ob ein smartes Gerät kritisch oder unkritisch ist?

Die Bundesnetzagentur warnte im November 2020 in einer Pressemitteilung über verschiedene Produktkategorien und gab Hinweise, worauf bei der Anschaffung geachtet werden sollte:

Smart Toys – Smartes Spielzeug

Per App gesteuerte Roboter, sprechende bzw. vernetzte Puppen oder Kuscheltiere – Spielzeug, das Gespräche eines Kindes und anderer Personen mithören oder heimlich beobachten kann, ist in Deutschland verboten. Erlaubt ist Spielzeug, das Fragen oder Aktionen eines Kindes beantwortet ohne dafür eine Verbindung zum Internet aufzubauen und Daten an den Hersteller oder Dritte übermittelt.

Kinder können bis zu einem gewissen Alter nicht einschätzten, wer da aus dem Spielzeug zu ihnen spricht. Kommen die Antworten aus dem Internet, kann die Verbindung auch von fremden übernommen werden. 

Smartwatches mit Abhör- oder versteckter Bildaufnahmefunktion

Verfügt eine Smartwatch zusätzlich zur Telefonfunktionen über eine weitere Abhörfunktion, die oft als „voice monitoring“, „Babyphonefunction“ oder „one-way conversation“ bezeichnet wird oder eine versteckte Bildaufnahmefunktion verfügt, ist diese in Deutschland verboten. Das Mikrofon oder die Kamera kann ohne Kenntnis des Nutzers per App, Bluetooth oder SMS-Befehl aktiviert werden und Gespräche, Geräusche mitgehört oder unbemerkt Bilder angefertigt werden. Der Hersteller muss alle verfügbaren Funktionen klar beschreiben und erklären, wie die erhobenen Daten verarbeitet und ggf. gespeichert werden. 

GPS-/GSM-Tracker mit Abhörfunktion

Meist werden solche Tracker für Haustiere oder Fahrzeuge angeboten um sie wiederzufinden, wenn Sie entlaufen bzw. gestohlen wurden. Zu gewerblichen Zwecken werden Sie in Firmenfahrzeugen eingebaut. Sobald die Tracker über eine Abhörfunktion verfügen, die aus der Ferne aktiviert werden können, sind sie in Deutschland verboten. Diese Funktionen können grundsätzlich von jedem aktiviert werden, die Kenntnis von der Telefonnummer der SIM-Karte des GPS-/GSM-Trackers haben.

Wie kann man derartige Geräte erkennen und wie kann man sich davor schützen?

Informieren Sie sich über die genaue Funktionsweise des Gerätes und lesen Sie die Datenschutzbestimmungen des Herstellers. Sind diese nicht verfügbar oder für Sie nicht verständlich, sehen Sie sich nach einem anderen Gerät um.

  • Verfügt ein Gerät über eine funktionsfähige Kamera oder Mikrofon?
    • Kann man dieses deaktivieren und vollständig außer Funktion setzen?
    • Kann das Gerät vollständig ausgeschaltet werden oder die Verbindung zum Internet abgeschaltet werden?
    • Werden Daten kabellos an den Hersteller übermittelt, müssen die aufgenommenen Personen die volle Kontrolle haben!
  • Werden Daten an den Hersteller übertragen?
    • Wofür werden die Daten verwendet?
    • Werden die Daten an Dritte weitergegeben?
  • Werden die Daten bei der Kommunikation mit der App oder den Server verschlüsselt?
    • Unverschlüsselte Kommunikation im Internet oder über ungesicherte Bluetooth Verbindungen können von jedem mitgelesen und verändert werden.

Smartes Spielzeug ist interessant und absolut faszinierend. Stellen Sie sich die Frage, ob sie dem Hersteller vertrauen können, der sich auch vom Importeur unterscheiden kann. Viele Spielzeuge werden billig in Übersee produziert. Es werden Komponenten verbaut die für eine Vielzahl von unterschiedlichen Gerätetypen konzipiert werden und bei Bedarf aktiviert werden. Haben Sie Zweifel an der Sicherheit oder der Funktion eines Gerätes, stellen Sie keine Verbindung zum Internet her und nutzen Sie die Apps auf Geräten, die keine Verbindung zum Internet herstellen können. 

Denken Sie daran, Geräte zurückzusetzen wenn sie weitergegeben oder verkauft werden. Sollte dies nicht möglich sein, zerstören Sie das Gerät bevor sie es entsorgen. Flash-Speicher, Festplatten und SSDs können auch ohne Strom Daten über eine lange Zeit speichern. Wenn Sie unsicher sind, fragen Sie im Fachhandel oder bei Computerexperten nach.


Quellen und weitere Informationen:

klicksafe.de – Vernetztes Spielzeug

klicksafe.de – Datenschutzrisiko im Kinderzimmer

klicksafe.de – Bundesnetzagentur: Vorsicht beim Kauf smarter Weihnachtsgeschenke

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